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Stromanbieter Wechseltipps
Der Stromversorgerwechsel in der Theorie und die Umsetzung in Praxis sind also wiedereinmal zweierlei. Wer sich mit dem Ansinnen trägt, woanders als bei "seinem" ursprünglichen Versorgungsunternehmen Strom zu beziehen, sollte sich auf viel Arbeit durch zahlreiche Schwierigkeiten und Probleme vorbereiten. Da die Stadtwerke die sogenannten "Letztversorger" des Kunden sind und die kommunalen Versorgungsunternehmen nicht gefährdet werden sollen, ist die Ausgangsbasis für all jene schlecht, die derzeit ihre Elektrizität von dort beziehen. Besser sieht es hingegen für Verbraucher aus, die direkt von einem privaten Energieunternehmen beliefert werden. Der Wechsel will aber überlegt sein. So ist es auf Grund der Vielfalt der Tarife schwierig, einen geeigneten, wirklich preiswerten Anbieter zu ermitteln. Oder wissen Sie wirklich, wie viel Strom Sie zu welcher Uhrzeit benötigen? Die Liberalisierung des Strommarktes ist daher in den meisten Fällen nichts für einen Einzelkämpfer. Andererseits lohnt es sich aber, wenn viele Verbraucher an einem Strang ziehen. Sofern Sie doch ein Einzelkämpfer für guten, sauberen und preiswerten
Strom sein sollten, beachten Sie bitte nachfolgende Punkte: Der Tarifvergleich:Vorarbeit: Sie benötigen Ihren Jahresverbrauch. Den finden Sie in der letzten Jahresrechnung. siehe auch Richtwerte Natürlich brauchen Sie auch die aktuellen Preise für Zählermiete und Kilowattstunde. Die bekommen Sie über die Kunden-Hotline Ihres Stromlieferanten. Fragen Sie auch gleich nach geplanten Tarifsenkungen. Hauptarbeit: Zunächst unterscheiden Sie die Tarife nach den fixen Kosten
im Monat bzw. im Jahr und nach dem verbrauchsabhängigen
Kilowattstunden-Preis (kW/h). Bsp.: November bis Februar elektrische Heizung, Juni bis August Klimaanlage Für die Monate mit jahreszeitlich bedingten Geräten rechnen Sie eine Pauschale an kWh dazu. Übrigens, man nimmt auch folgende Richtwerte an: Singlehaushalt ca. 1600 kWh 2-Personen-Haushalt ca. 3000 kWh Familienhaushalt ca. 4000 kWh Der VertragDurchforsten Sie die sogenannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", meist kurz "AGB" genannt, auf Pferdefüße. Sie sollten auf eine möglichst kurze Laufzeit achten, die Höchstgrenze wird bei umweltorientierten Stromanbietern von Energie-Experten bei einem Jahr angesetzt. Prinzipiell spricht nichts gegen einen Vertrag mit einer Laufzeit von 3 bis 6 Monaten. 1 Monat ist natürlich für Sie als Kunde ideal. Die KündigungLassen Sie sich erst die Stromlieferung durch den neuen Anbieter schriftlich bestätigen und erteilen Sie ihm erst dann die Genehmigung, die Kündigung ihres ursprünglichen Anbieters auf den Weg zu bringen. So gehen Sie kein Risiko ein. Sollte der neue Anbieter keinen Strom liefern können, weil die Frage der Durchleitung des fremden Stroms in Ihr Haus, Ihre Wohnung nicht problemlos möglich ist, würden Sie als Neukunde bei den Stadtwerken wieder mit einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr aufgenommen werden. Das aber ist – siehe oben – ungünstig. ServiceAuch auf den Service kommt es an! Dies beinhaltet regelmäßige, zeitnahe und korrekte Rechnungen über den Stromverbrauch. Ein Ansprechpartner in Persona oder telefonische Hotline muss vorhanden sein. Ist auch die Störungsstelle jederzeit erreichbar? Hat der Anbieter vielleicht sogar eine kundenfreundliche 0800-Rufnummer? Und denken Sie daran, nicht nur der Preis zählt! Prüfen Sie anhand des Kurzchecks, ob Sie wirklich alles bedacht haben. 1. Ist der neue Stromanbieter wirklich günstiger? 2. Fallen noch Extragebühren an? 3. Müssen Sie wirklich eine Mindestabnahme in Kauf nehmen? 4. Wird ein konkretes Lieferdatum garantiert? 5. Können Sie bei einem Umzug kündigen? 6. Gibt es ein Preiserhöhungsrecht? 7. Gibt es eine Vertragsanpassung bei Preissenkungen? 8. Ist die Vertragslaufzeit angemessen?
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